AGB

AGB für den Verkauf von gebrauchten Maschinen und Anlagen der MGH-OPTIK
§ 1
Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

§ 2
Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung der MGH-OPTIK maßgebend, im Falle eines Angebotes der Helmut heller GmbH  mit zeitlicher Bindung und mit fristgemäßer Annahme des Angebots, sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der MGH-OPTIK, Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis AGB wird hiermit widersprochen.

§ 3
1.
Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager ausschließlich Verladung im Lager und ausschließlich Verpackung. Zu den Preisen kommt die MwSt in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
2.
Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung wie folgt zu leisten: 1/3 bei Bestellung 2/3 vor Lieferung, sobald dem Besteller mitgeteilt wurde, daß die Maschine versandbereit ist.

3.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Lieferer bestrittenen Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft.

§ 4
1.
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang der vereinbarten Zahlung.
2.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.
3.
Die Lieferfrist verlängert sich beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich für die Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht vom Lieferer zu vertreten, wenn sie bereits während des einen bestehenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen Fällen der Lieferer dem Besteller baldmöglichst mitteilen. Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlicher Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Der Käufer kann neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschadens verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

§ 5
Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers.

§ 6
Der Verkauf gebrauchter Maschinen und gebrauchter Ersatzteile erfolgt unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung.

§ 7
Für gelieferte gebrauchte Maschinen, gebrauchter und neuer Ersatzteile gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die gelieferte Ware unser uneingeschränktes und unveräußerliches Eigentum.

§ 8
1.
Erfüllungsort ist Wiesbaden.
2.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlich Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
3.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer seinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz in das Ausland verlegt, seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der nicht bekannt ist.